Das ergibt sich aus der jüngsten und umfassenden Überarbeitung der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten. Im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, dem Mitherausgeber, hat die Bundesärztekammer die Gesamtnovelle 2017 heute im Internet veröffentlicht.
Hier sehen Sie das Dokument auf der Website der Bundesärzetkammer ein.
In der Novelle heißt es: "Innerhalb von 12 Monaten sind bis zu 60 Plasmapheresen [Trennungsprozess von Blut und Plasma bei der Spende] erlaubt. Die Obergrenze von 60 Plasmapheresen vermindert sich entsprechend bei Durchführung anderer Spendearten." Zuvor waren maximal 45 Plasmaspenden pro Jahr zulässig.
Für die Plasmaspender des Ruhr-Plasma-Zentrums bedeutet die neue Obergrenze, dass sie ab sofort noch häufiger zum Spenden kommen dürfen. Wie oft genau, erfährt jeder Spender persönlich im Arztgespräch bei seinem nächsten Besuch.